Rasenmähen, Online-Shopping oder Haushalt erledigen. Alles Dinge die im Homeoffice nebenher erledigt werden könnten, oder nicht?
Oft wurde ich von Freunden angesprochen, wie ich das nur im Homeoffice schaffe zu arbeiten. Sie würden nicht so konsequent sein und gingen davon aus, dass sie nicht konzentriert arbeiten könnten, weil zu viel Ablenkung existiert. Ablenkung im Sinne von: Gassi gehen mit dem Hund, Blumen gießen, in der Sonne auf der Terrasse sitzen, etc. Das war in der Zeit vor 2020. Seitdem hat sich die Einstellung bezüglich Homeoffice geändert. Aber kann man der Ablenkung im Homeoffice wirklich widerstehen und was kann passieren?
Als selbstständige Unternehmerin habe ich kaum Folgen zu fürchten, aber für Angestellte fallen die angesprochenen Ablenkungen unter Arbeitszeitbetrug, wenn diese während der Arbeitszeit ausgeführt und zeitlich nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Doch nicht nur das Homeoffice bietet Möglichkeiten zu betrügen. Auch wissentlich falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit, oder auch das Manipulieren elektronischer Zeiterfassungssysteme fallen in diese Kategorie.
Wo ist die Arbeitszeit geregelt und welche Grauzone gibt es?
Im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht der Umfang der Arbeitsleistung, beispielsweise 24 Stunden pro Woche. Diese Leistung muss der Arbeitnehmer erbringen und korrekt dokumentieren. Doch wird wirklich erwartet, dass jede Unterbrechung dokumentiert wird? Was, wenn der Angestellte einen Kaffee zubereitet und sich dabei noch etwas mit dem Partner in der Küche unterhält? Formal gesehen wäre das keine Arbeitszeit sondern Pausenzeit. Allerdings gilt eine Pause erst ab 15 Minuten, von daher müsste sich der Mitarbeiter tatsächlich ausstempeln, als „nicht anwesend“. Übertrieben, oder? Viele Unternehmen tolerieren kurze Privatgespräche oder den Smalltalk an der Kaffeemaschine, solange dies in moderatem Rahmen bleibt und das Arbeitsklima fördert.
Haben kleine Schummeleien Folgen?
Gerichte nehmen Arbeitszeitbetrug grundsätzlich ernst. Auch vermeintlich harmlose Täuschungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschädigt wird.
Ein Beispielfall aus diesem Jahr: Das Landesarbeitsgericht Köln hielt die fristlose Kündigung eines Fahrscheinprüfers für wirksam, der während seiner angeblichen Arbeitszeit umfangreiche private Erledigungen machte. Zusätzlich musste er knapp 20.000 Euro an Detektivkosten erstatten, die der Arbeitgeber aufgewendet hatte, um den Betrug nachzuweisen (LAG Köln, Urteil vom 11.2.2025 – 7 Sa 635/23).
Welche Konsequenzen drohen?
Arbeitszeitbetrug führt nicht zwangsläufig zu einer fristlosen Kündigung. Auch eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung sind denkbar. Welche Folgen ein Betrug hat, hängt unter anderem vom Umfang des Betrugs und z.B. von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. In gravierenden Fällen können Schadenersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Verfahren wegen Betrugs oder Urkundenfälschung folgen – letzteres kommt jedoch selten vor.
Wo liegt die Beweislast beim Arbeitszeitbetrug?
In einem Gerichtsverfahren muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass tatsächlich ein Arbeitszeitbetrug stattgefunden hat. Mögliche Beweismittel sind Zeugenaussagen, technische Protokolle oder Videoaufzeichnungen.
Dürfen Arbeitgeber überwachen?
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht ohne Anlass überwachen. Der Einsatz von Detektiven oder spezieller Software wie Keyloggern ist nur erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung besteht. Keylogger ist Software, die die Tastatureingaben überwachen und aufzeichnen. Zulässig ist dagegen eine offene, transparente Arbeitszeiterfassung – per Software oder per Transponder. Exceltabellen befinden sich wieder in der Grauzone, da diese meist nachträglich erstellt werden und der Arbeitgeber damit nicht adhoc Arbeitsanweisungen geben kann, z.B. bei zu viel geleisteten Stunden, in den Feierabend zu gehen.
Man bedenke: Nicht jeder falsche Zeiteintrag ist ein Betrug. Versäumnisse durch Versehen führen in der Regel nicht sofort zu Sanktionen. Entscheiden ist, ob ein Vorsatz erkennbar ist und wie die betroffene Person damit umgeht. Wer den Fehler zeitnah korrigiert und offen kommuniziert, hat keine Strafe zu fürchten.
Bietet der Arbeitgeber keine Software zur Arbeitszeiterfassung, wird den Arbeitnehmern empfohlen die Zeiten mit einem entsprechenden Tool zu dokumentieren, um Rückfragen zu vermeiden.