Warum eine digitale Zeiterfassung für jeden Arbeitgeber wichtig ist
Das Bundesarbeitsgericht hat im Beschluss 1 ABR 22/21 bestätigt, dass der Betriebsrat eines Unternehmens nicht die Einführung eines Systems der elektronischen Arbeitszeiterfassung mithilfe der Einigungsstelle erzwingen kann. Der Betriebsrat hat nach §87