Reisezeit und Zeiterfassung: Wann die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit zählt

15. September 2026
by
1 min read

Viele Beschäftigte sind regelmäßig unterwegs, etwa zu Kunden, zu Messen oder zu Schulungen. Doch was von dieser Zeit ist eigentlich Arbeitszeit, die erfasst und bezahlt werden muss? Die Antwort fällt deutlich differenzierter aus, als die meisten vermuten.

Die Beanspruchung entscheidet

Das Bundesarbeitsgericht wendet die sogenannte Beanspruchungstheorie an. Entscheidend ist also, wie stark eine Person während der Fahrt in Anspruch genommen wird. Reisezeit gilt in der Regel als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber den Ort der Abfahrt, die Uhrzeit oder das Verkehrsmittel vorgibt, wenn die Zeit nicht frei zur Verfügung steht oder wenn während der Fahrt tatsächlich gearbeitet wird.

Innerhalb und außerhalb der regulären Arbeitszeit

Fällt die Reise in die normale Arbeitszeit, dann zählt sie vollständig als Arbeitszeit. Das gilt sogar dann, wenn im Zug niemand eine Aufgabe erledigt. Außerhalb der regulären Arbeitszeit kommt es auf die Umstände an. Ordnet der Arbeitgeber eine Fahrt mit dem Auto an, so ist die Zeit für die fahrende Person Arbeitszeit. Wer als Beifahrer mitfährt und sich dabei ausruhen kann, sammelt dagegen keine Arbeitszeit. Bei Zug und Flugzeug gilt die Fahrt nur dann als Arbeitszeit, wenn konkrete Arbeitsaufträge erledigt werden sollen.

Auch unterwegs gelten die gesetzlichen Grenzen

Das Arbeitszeitgesetz macht auf Dienstreisen keine Ausnahme. Nach Paragraf 3 liegt die werktägliche Arbeitszeit bei acht Stunden und darf nur ausnahmsweise auf zehn Stunden steigen. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen elf Stunden Ruhezeit liegen, und die vorgeschriebenen Pausen gelten ebenso. Bei mehrtägigen Reisen zählt nur die Zeit, in der wirklich gearbeitet wird, also etwa Besprechungen, Telefonate oder ein Abendessen, bei dem fachliche Themen besprochen werden. Die Übernachtung im Hotel ist dagegen Ruhezeit.

Warum eine saubere Erfassung so wichtig ist

Für Dienstreisen ins Ausland hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2018 entschieden, dass die gesamte Reisezeit zu vergüten ist. Wer solche Zeiten nur grob schätzt, riskiert später Streit über Vergütung und Nachweis. Sinnvoll ist deshalb eine Zeiterfassung, die Fahrtzeiten als eigene Kategorie führt und auch mobil funktioniert. So sehen beide Seiten jederzeit, wann eine Fahrt begonnen hat, wie lange sie gedauert hat und zu welchem Projekt sie gehört. Das schafft Klarheit, lange bevor aus einer Fahrt ein Konflikt wird.

Quellen

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Don't Miss